Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft Bedeutung

Suchen

Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft

Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft Logo #42134Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft, die Rechtsnormen, die die Wahl zum Hamburger Landesparlament betreffen. Das Wahlrecht zur Bürgerschaft wurde während der 18. Wahlperiode (2004 bis 2008) gegenüber dem bis dahin geltenden grundlegend geändert. Das neue Recht gilt erstmalig für die Wahl am 24....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.